Donau Dogs ist eine Marke der Ersatzherrchen OG.
Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten der Ersatzherrchen OG teilnehmen. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Ersatzherrchen OG teilnehmen.
Teilnehmende Hunde müssen gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Dies ist vor dem ersten Besuch des Hundes bei einem Angebot der Ersatzherrchen OG durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die Ersatzherrchen OG rechtzeitig vor der Teilnahme zu informieren.
Läufige Hündinnen dürfen nicht an den Gruppen und den Betreuungsangeboten teilnehmen.
Die Anmeldung zu Angeboten der Ersatzherrchen OG ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Mit der schriftlichen (E-Mail, Brief, Onlineformular), telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bietet der Teilnehmer der Ersatzherrchen OG den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichtet sich, am gewählten Angebot teilzunehmen, sowie die fälligen Leistungsgebühren zu Beginn des Termins/Kurses bar zu bezahlen. Durch seine Unterschrift auf dem Vertragsformular bzw. durch eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Brief, Onlineformular oder durch eine telefonische Terminabsprache, erkennt der Teilnehmer diese AGB als Vertragsbestandteil an. Die Anmeldungen zu Angeboten der Ersatzherrchen OG werden von dieser per E-Mail, Brief oder telefonisch bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Ersatzherrchen OG zustande.
Für die Teilnahme an den Angeboten der Ersatzherrchen OG werden von dem Teilnehmer Gebühren in der Höhe erhoben, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der Ersatzherrchen OG gültig sind. Die Höhe der Gebühren ist den jeweils gültigen Angebotsbeschreibungen auf der Internetseite der Ersatzherrchen OG zu entnehmen oder bei der Ersatzherrchen OG zu erfragen.
Die anfallenden Gebühren für die gewählten Angebote sind in der Regel zum ersten Termin/zur ersten Unterrichtsstunde im vollen Betrag bar zu zahlen. Bei Einzeltrainings werden eventuelle Fahrtkosten zugerechnet.
Bricht der Hundehalter das Training, Kurse oder andere gewählte laufende Angebote vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen im Verhinderungsfall rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt werden.
Vereinbarte Termine und Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen von Teilnehmern gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Die Ersatzherrchen OG kann ohne Einschränkung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Hundehalter/Hundeeigentümer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für andere Menschen/Hunde besteht. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen der Ersatzherrchen OG erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Gleiches gilt für alle Begleit- und Besuchspersonen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss sowie von den AGBs in Kenntnis zu setzen.
Für teilnehmende Hunde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist vor dem ersten Besuch des Hundes bei einem Angebot der Ersatzherrchen OG vorzulegen.
Die Daten vom Hundehalter werden von der Ersatzherrchen OG und deren Mitarbeiter/innen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten vom Hundehalter werden zur Rechnungserstellung und zum Abholen / Bringen des Hundes verwendet. Rechnungen werden per E-Mail versendet.
Die Ersatzherrchen OG versichert, die ihr anvertrauten Hunde artgerecht, verhaltensgerecht und mit größter Sorgfaltspflicht zu betreuen und das geltende Tierschutzgesetz zu beachten.
Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer des zu betreuenden Hundes. Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt die Ersatzherrchen OG keine Haftung. Richtet der Hund Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
Sollte ein Hund in der Betreuungszeit weglaufen, so werden alle erforderlichen
Schritte eingeleitet (z.B. Information des zuständigen Tierheimes, Anzeige bei der Polizei). Die eventuell anfallenden Kosten für diese Maßnahmen trägt der Auftraggeber, wenn das Entlaufen ohne
vorsätzlichem oder fahrlässigem Verschulden des Auftragnehmers erfolgt ist.
Die Ersatzherrchen OG haftet nicht für etwaige Schäden, die ein entlaufener Hund verursacht.
Richtet der Hund bei Personen von der Ersatzherrchen OG oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der Hundehalter / Eigentümer.
Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Sollte während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung notwendig sein, so willigt der Hundehalter bereits hiermit ein, dass der Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung, bei einem von der Ersatzherrchen OG ausgewählten Tierarzt (wenn gewünscht, vorzugsweise ein vom Hundehalter angegebener Tierarzt des Vertrauens) gegeben wird. Die durch eine medizinische Betreuung entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorher informiert jedoch kann die Ersatzherrchen OG in auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.
Die Ersatzherrchen OG behält sich vor bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Hund ohne Frist zu kündigen.
Absagen für Halb- und Tagesbetreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Ansonsten sind 50% des Ursprünglichen Betrages fällig.
Abos sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 10. eines jeden Monats, zu zahlen. Die Ersatzherrchen OG verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren.
Die Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende. Abos können pro Jahr bis zu 2 Monate ohne Angabe von Gründen stillgelegt werden.
Ganze Urlaubswochen werden Anfang des Jahres, einzelne Urlaubstage spätestens 4 Wochen vor dem Urlaubstag bekanntgegeben. Abopreise ändern sich nicht durch Urlaubstage der Ersatzherrchen OG.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam.
Der unterschriebene Dienstleistungsvertrag für Kursangebote, Welpenstunde oder Einzeltraining wird der Trainerin zur ersten Stunde bzw. zum ersten vereinbarten Termin übergeben und berechtigt den Hundehalter zur Teilnahme am entsprechenden Angebot.
Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Hundehalters sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Dem Hundehalter ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.
Der Teilnehmer nimmt an den Unterrichtseinheiten regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen der Trainerin, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und die Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.
Im Krankheitsfall eines Teilnehmers oder dessen Hundes während eines laufenden Kurses oder sonstigem Angebot und einer damit verbundenen Nichtteilnahme am Kurs oder Angebot ist die Ersatzherrchen OG rechtzeitig vor Angebotsbeginn zu informieren. Hier besteht die Möglichkeit, die versäumte Kurseinheit im nächsten startenden Kurs nachzuholen.
Die Ersatzherrchen OG behält sich vor, das Training nach eigenem Ermessen abzubrechen, wenn relevante Gründe dafür vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet oder es wird ein neuer Termin vereinbart.
Die Teilnehmer haften für alle durch ihre Hunde oder sie selbst verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden die während des Trainings entstehen.
Während des Trainings/Unterrichts ist den Anweisungen durch die Trainerin/den Trainer Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmer durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainerin/des Trainers verursacht, haftet ausschließlich der Teilnehmer.
Das Krankheits- und Verletzungsrisiko während des Trainingszeitraumes tragen die Teilnehmer.
Die Ersatzherrchen OG übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.
Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin/des Trainers handeln.
Die Ersatzherrchen OG haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dem Ausschluss eines Haftungs- und/oder Kostenersatzanspruches zu den Inhalten der Vertragsbedingungen gegen die Ersatzherrchen OG wird ausdrücklich zugestimmt. Dies betrifft die Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Ersatzherrchen OG abzusprechen.
Wenn in Kursen oder im Einzeltraining seitens der Trainerin/des Trainers fotografiert oder gefilmt wird, werden die Teilnehmer vorher um ihr Einverständnis gebeten. Erklärt sich der Kunde einverstanden, tritt er/sie damit automatisch die Nutzungsrechte für das Foto- und Filmmaterial an die Hundeschule ab.
Die Ersatzherrchen OG übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelten Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer selbst und dessen Hund abhängig ist.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.